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Datenschutz im Behörden-Portal

Datenschutz im Behörden-Portal

Der Schutz von Klientendaten hat bei PARAT höchste Priorität. Wenn Sozialdienste, RAV-Zentren oder kantonale Integrationsstellen PARAT einsetzen, garantieren wir lückenlose Gesetzeskonformität gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie kantonalen Bestimmungen.


Voraussetzungen

  • Ein verifizierter Behörden-Account.

Sicherheitsstandards im Überblick

Öffne das Behörden-Portal und navigiere zu "Sicherheit & Compliance".

Hier findest du deine aktiven Auftragsdaten-Vereinbarungen (ADV) und Zugriffs-Protokolle.


Die 4 Grundsätze für Amtsstellen & Sozialdienste

  1. Strikte Zweckbindung: Behördenmitarbeitende haben ausschliesslich Zugriff auf jene Daten, die für die Beratung und Kontrolle der Arbeitsbemühungen zwingend erforderlich sind.
  2. Klienten-Souveränität: Die Freigabe eines Dossiers erfolgt immer aktiv durch den Klienten (via Freigabecode oder Verknüpfungslink). Der Klient kann den Zugriff jederzeit selbstständig widerrufen.
  3. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Datentransfers zwischen Klient, Behörde und Server sind mit modernstem TLS 1.3 verschlüsselt.
  4. Serverstandort Schweiz: Sämtliche Datenbanken und Backups befinden sich in zertifizierten (ISO 27001) Schweizer Rechenzentren.

Häufige Fragen (FAQ)

Werden Klientendaten für Werbezwecke verwendet?

Nein, unter keinen Umständen. PARAT betreibt keine Werbung und verkauft niemals Nutzerdaten.

Was passiert bei Dossier-Widerruf?

Entzieht ein Klient die Freigabe, erlischt der Zugriff im Behörden-Portal unverzüglich. Historische offizielle PDF-Exporte, die bereits übermittelt wurden, bleiben bei der zuständigen Kasse archiviert.


Nächste Schritte